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News - Neues aus der Welt der Dächer

Energieeinsparverordnung 2009

Am 29. April 2009 wurde die neue Energieeinsparverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt zum 1. Oktober 2009 in Kraft.

Die wesentlichen Neuerungen der EnEV2009 sind die Unternehmererklärung für Arbeiten im Bestand sowie die Einführung des Referenzgebäude- Verfahrens für die Ermittlung des Jahresprimärenergiebedarfs.

 

Die Nichteinhaltung der EnEV stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden kann!

 

Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden (Auszug)

(3) Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer
Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von
mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass bisher unge-
dämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,24 Watt/(m²⋅K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle
der Geschossdecke das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend ge-
dämmt ist.

(4) Auf begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken beheizter Räume ist
Absatz 3 nach dem 31. Dezember 2011 entsprechend anzuwenden

 

 

Präqualifikation wird zur Erfolgsstory

(27.9.2009)

"Das Präqualifikationsverfahren, mit dem Bauunternehmen ihre Eignung für öffentliche Aufträge nachweisen können, entwickelt sich zur Erfolgsstory. Nach einem schleppenden Start 2006 haben sich bis zum Sommer 2009 insgesamt schon über 3.000 Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe dem Präqualifikationsverfahren unterzogen; davon allein in diesem Jahr über 2.000 Unternehmen.


 Und erfreulicherweise reißt die Nachfrage nicht ab", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, am 21.9. in Berlin. "Wir sind auf dem richtigen Weg, haben jedoch noch ein gutes Stück des Weges vor uns, bis zumindest alle 6.300 Unternehmen des Bauhauptgewerbes mit mehr als 20 Beschäftigten präqualifiziert sind. Als Grund für den rasanten Anstieg nannte Knipper die Vergabepraxis des Bundes, der Aufträge im Hochbau ohne oder mit beschränkter Ausschreibung nur an präqualifizierte Unternehmen vergibt.

Knipper erwartet, dass durch die neuen Haftungsregeln für Hauptunternehmer, die ab dem 1. Oktober gelten, die Präqualifikation einen weiteren Schub erhalten werde. Danach haftet der Hauptunternehmer nicht mehr für die Sozialversicherungsbeiträge seines Nachunternehmers, wenn dieser präqualifiziert ist. Dies stärkt unmittelbar die Unternehmen, die nachweisbar auf Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit setzen und hilft dabei, illegale Strukturen zu bekämpfen. Knipper appellierte in diesem Zusammenhang auch an die kommunalen Auftraggeber, sich stärker in das System einzubinden: Von über 20.000 öffentlichen Auftraggebern haben sich bisher nur 1.900 dem System angeschlossen.

Mit ihrer Eintragung in die Präqualifizierungsliste dokumentieren Bauunternehmen auch gegenüber privaten Auftraggebern und anderen Unternehmern die Qualität ihrer Dienstleistungen. Denn von der Präqualifikation werde die vollständige Leistungskette bis hin zum Nachunternehmereinsatz erfasst. Unternehmen vermeiden den Ausschluss ihrer Angebote aus formellen Gründen wegen unvollständiger oder nicht aktueller Eignungsnachweise und erhöhen deutlich ihre Chancen für die Teilnahme an beschränkten Ausschreibungen und Verhandlungsverfahren.

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© Dachdeckerei Falck, Marc Falck Dachdeckermeister 09/ 2009

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